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ICD 10 Empfehlungen für Schwerpunktpraxen
BVND-Mitglieder erhalten Informationsbroschüre mit Empfehlungen kostenlos. Im internen Bereich steht die Broschüre auch zum Download zur Verfügung.
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Seit dem 1. Januar 2009 befinden sich die niedergelassenen Ärzte in einer neuen Welt: Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen und die Vergütung der Ärzte (oder besser die Gesamtvergütung) richten sich nach der Morbidität. Und diese Morbidität wiederum entsteht aus den in unseren Abrechnungsscheinen eingetragenen ICD 10 Diagnosen.
„Durch die ICD 10 Kodierung bietet sich uns als Schwerpunktpraxen erstmals die Chance, unsere Leistungen und unsere Qualität transparent darzustellen. Unsere Patienten haben eben nicht nur ein bisschen Diabetes, sondern wir behandeln schwerkranke Patienten und managen die bei vielen Patienten bestehenden Folgeerkrankungen“, so Dr. Dorothea Reichert beim Berufspolitischen Symposium des BVND in Leipzig.
Sollte keine Kodierung der diabetologischen Fälle vorliegen, würde auch künftig weniger Budget für diese Patienten zur Verfügung stehen. Irgendwann wird sich die Frage nach den Rückwirkungen der Morbidität auf Praxisebene stellen. Die Kodierqualität wird dann ohne Zweifel eine wesentliche Rolle spielen.
Die Verpflichtung zur Verschlüsselung besteht sowohl stationär als auch ambulant per Bundessozialgesetz seit Jahren. Seit der letzten Gesundheitsreform ist die Weiterleitung der ICD 10 Kodierung durch die KVen an die Krankenkassen gesetzlich verankert in § 295 SGB V.
Der neue EBM mit seiner Pauschalierung bildet die Diabetes-Schwerpunktpraxis mit ihren oft multimorbiden Patienten und den dafür erforderlichen Behandlungsaufwand nicht ab. Durch den Morbi-RSA wird die ICD 10 Kodierung die erste offiziell wahrgenommene und ausgewertete Abbildungsmöglichkeit der Patientenstruktur einer Praxis. Diese Chance sollten Schwerpunktpraxen mit ihren oft multimorbiden, behandlungsintensiven Patienten wahrnehmen, und durch eine korrekte Erfassung der Erkrankungen und Folgeerkrankungen ihrer Patienten die Besonderheit der Diabetesschwerpunktpraxis dokumentieren.
Je genauer wir als Schwerpunktpraxen kodieren, um so genauer können wir die Multimorbidität unserer Patienten darstellen.
Unterstützung für die richtige Verschlüsselung der Diagnosen hat der BVND von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erhalten. In einem Brief an den Vorstand des BVND vom 27. April schreibt der Vorsitzende des Vorstands der KBV, Dr. Andreas Köhler, „dass im Rahmen des Gesundheitsfonds die Gelder im morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleich nur dann fließen, wenn die Patienten korrekt über den ICD-Schlüssel kodiert werden. Dies ist – wie Erhebungen von neutraler Seite, aber auch unsere eigenen Recherchen ergeben haben – in der Vergangenheit nicht immer in ausreichender Form der Fall gewesen. Daher sind wir derzeit damit beschäftigt, die Diagnosendokumentation, die letztendlich dazu führt, dass die Krankenkassen ausreichende finanzielle Mittel für die Versorgung der Diabetiker zur Verfügung gestellt bekommen, zu verbessern. Hier sehen wir es auch als eine gemeinsame Aufgabe mit den Berufsverbänden, die ihrerseits die Mitglieder darüber aufklären sollten, eine entsprechend spezifische Diagnosestellung zu erreichen. Wir hoffen, dass wir in diesem Bereich gemeinsam mit Ihnen zu einer Verbesserung der Effizienz beitragen können und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.“
Der BVND hat bereits im letzten Jahr Empfehlungen für die korrekte Verschlüsselung des Diabetes und der damit verbundenen Folgeerkrankungen für seine Mitglieder herausgegeben. Beim DDG-Kongress in Leipzig wurde eine komplett überarbeitete Broschüre auch am Messestand des BVND an die Mitglieder verteilt. Alle Mitglieder, die die Broschüre nicht in Leipzig erhalten haben, bekommen diese in den nächsten Tagen per Post zugeschickt.
Da sich in der Anwendung auf den Einzelfall immer wieder Fragen und Problemstellungen ergeben, hat der BVND eine E-Mail-Hotline eingerichtet. Die Adresse für alle Fragen und Probleme lautet: icd10@bvnd.de. Alle Fragen werden von den Experten des BVND beantwortet und auf der Internetseite des BVND (www.bvnd.de) als Frequently Asked Questions (FAQ) veröffentlicht.
