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MRSA-Fortbildung für Diabetologen
BVND bietet Möglichkeit sich für die Abrechnung neuer Ziffern zu qualifizieren
Infolge der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im vergangenen Jahr tritt zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-Risikopatienten in Kraft. Die Vergütungsvereinbarung ist zunächst bis zum 31. März 2014 befristet. Voraussetzung für die Abrechnung der neuen EBM-Leistungen ist, eine im Anhang der Vergütungsvereinbarung definierte Qualifizierung der Ärztinnen und Ärzte.
Voraussetzungen sind entweder die Zusatzbezeichnung Infektiologie oder die Teilnahme an einer mindestens 3-stündigen, zertifizierten Fortbildung Ihrer KV oder die Teilnahme an einer Online-Fortbildung zu diesem Thema.
Der Bundesverband der Diabetologen (BVND) hat sich entschlossen, eine solche geforderte, zertifizierte Fortbildung im Rahmen des DDG-Kongresses 2012 in Stuttgart für die diabetologischen Schwerpunktpraxen anzubieten und diese bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zertifizieren zu lassen. Die neuen EBM-Ziffern sind abrechenbar, wenn die Ärtze eine entsprechende Genehmigung von Ihrer zuständigen KV erhalten haben.
Der BVND Vorstand würde sich freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich zu unserer BVND-Fortbildungsveranstaltung anmelden würden.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausstellung des Teilnahme-Zertifikats ist eine separate Anmeldung erforderlich. Für Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 75,00 Euro. Nicht-Mitglieder bezahlen 150,00 Euro (jeweils inklusive Mehrwertsteuer).
- Dateien:
Einladung_Seminar_MRSA.pdf98 K