Presseinformationen des BVND
27.02.2013
Pressemitteilung zur Entscheidung des G-BA über die Nutzenbewertung des DDP-4-Hemmers Linagliptin
Die Niedergelassenen Diabetologen kritisieren die Entscheidung:
Die niedergelassenen Diabetologen in Deutschland, zusammengeschlossen im BVND e. V., weisen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Nutzenbewertung des DPP-4-Hemmers Linagliptin als kurzsichtig, unsozial und wissenschaftlich fragwürdig zurück.
„Es geht hier nicht um dieses eine Präparat; es geht auch nicht um eine Substanzgruppe – es geht um die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit innovativen Medikamenten“, fasst Dr. Eva-Maria Fach, Vorsitzende des BVND, die Sicht der Diabetologen zusammen, „Diese Diskussion betrifft nicht nur Diabetespatienten, sondern alle Versicherten.“
In Deutschland werden mehr als 650.000 Patienten mit den auf dem Markt befindlichen DPP-Hemmern erfolgreich behandelt. Sollte diese Therapieform in Deutschland nicht mehr zur Verfügung stehen, würde das nicht nur eine Einschränkung der Therapiemöglichkeiten für unsere Patienten bedeuten, sondern auch zur Folge haben, dass die meisten Patienten dann auf Insulin umgestellt werden müssten mit entsprechenden Konsequenzen für die Patienten (Gewichtszunahme, größeres Hypoglykämierisiko) und für die Kostenträger (deutlich höhere Kosten).
„DPP-4-Hemmer ermöglichen vielen Diabetikern ein normales (Berufs-)Leben ohne die Gefahr der Unterzuckerung. Wenn man hier keinen Zusatznutzen erkennen kann, sollte man die zugrundeliegenden Methoden, die zu solchen Entscheidungen führen, überprüfen. Deutschland ist gerade dabei sich international zu isolieren,“ sagte Dr. Hans-Martin Reuter, Stellvertretender Vorsitzender, nach der Entscheidung des G-BA.
Die Diabetologischen Schwerpunktpraxen versorgen überwiegend Diabetespatienten mit Komplikationen, die sie vom Hausarzt überwiesen bekommen. „Die DPP-4-Hemmer sind für die Patienten einfach zu handhaben und eine wichtige Therapieoption beim Hausarzt und in der Schwerpunktpraxis. Mit den G-BA-Entscheidungen der letzten Jahre werden wir in der Diabetestherapie um Jahre zurückgeworfen. Ausbaden müssen das die Patienten; und natürlich wir Ärzte, die den Patienten erklären müssen, dass eine sinnvolle Therapie abgebrochen und umgestellt werden muss,“ erläutert Dr. Nikolaus Scheper, Mitglied im Vorstand des BVND, die Auffassung vieler Diabetologen.
Die Nutzenbewertung durch den G-BA bzw. das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen basiert auf wissenschaftlich fragwürdigen Methoden. Die gewählte Vergleichstherapie erscheint willkürlich. Dazu haben die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und auch der BVND ausführlich Stellung genommen.
Der BVND fordert die Politik auf, das Verfahren der frühen Nutzenbewertung zu überprüfen: „Wenn es nur um Rationierung von Leistungen geht, dann sollte das offen so benannt werden und nicht unter dem Deckmantel der evidenzbasierten Medizin passieren. Die Politiker müssen dann mit den Versicherten diskutieren, welchen Stellenwert Gesundheit in Deutschland haben soll“, so Fach.
Inhaltlich schließt sich der BVND der Stellungnahme der Deutschen Diabetesgesellschaft an:
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/g-ba-beschluss-zu-linagliptin-deutsche-diabetes-gesellschaft-befuerchtet-therapieeinschraenkungen-f.html
Über den BVND
Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen. Der BVND vertritt dabei hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen.
Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten
Verantwortlich: Dr. med. Nikolaus Scheper, Pressesprecher BVND, Kontakt: BVND-Geschäftsstelle, c/o med info GmbH, Hainenbachstr. 25, 89522 Heidenheim, T: (07321) 949919, F: (07321) 949819, E-Mail: mail@bvnd.de,
Diabetes-Schwerpunktpraxen legen Versorgungsauftrag fest
Diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP) – eine Definition
Heidenheim – Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) arbeitet weiter an der Positionierung der Diabetologischen Schwerpunktpraxis. „Die Definition des Versorgungsauftrages und die der Struktur- und Leistungsmerkmale einer diabetologischen Schwerpunktpraxis liegen vor. Wir sehen die DSP als Facharztpraxis für Diabetes“, zieht Dr. med. Eva Maria Fach, 1. BVND-Vorsitzende als Bilanz. In Diabetologischen Schwerpunktpraxen werden betreuungsintensive Menschen mit Diabetes von spezialisiertem Personal, wie Diabetologen (DDG) und Diabetesberaterinnen bzw. -assistentinnen betreut.
Die geleistete Definitionsarbeit basiert auf zwei Säulen. Zum einen wurde der medizinische Versorgungsauftrag festgelegt. Darin wurden aus dem Praxisalltag die Krankheitsbilder (Diabetes mellitus Typ-1 und -2 nebst der Folge- und Begleiterkrankungen) sowie die fachgruppenübergreifende Kooperation festgelegt. „Hinter dem Versorgungsauftrag steckt eine Menge Qualifizierungsarbeit insbesondere des Teams. Dadurch ist die diabetologische Schwerpunktpraxis in der Lage viele akute Probleme auch ohne Krankenhauseinweisung zu beherrschen. Dafür wird eine spezielle, diabetesspezifische Infrastruktur mit Schulungs- und Fußbehandlungsräumen benötigt. Außerdem muss ein diabetesspezifisches Qualitätsmanagement aufgebaut werden“, erläutert Dr. Fach.
Die zweite Säule besteht aus der Definition der Struktur- und Leistungsmerkmale einer DSP. Der BVND hält es für wünschenswert, dass alle DSP die Stufe 2 der DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) zu erreichen, für die eine externe Zertifizierung erforderlich ist. „Wir sind auf einem guten Weg. Die Inhaber einer DSP wissen, dass eine angemessene Vergütung bereits jetzt teils in enger Verbindung mit einer herausragenden Struktur- und Prozessqualität steht. Dies wird weiter zunehmen“, schildert Eva-Maria Fach: Mit der AOK Bayern ist der Beginn einer Honorierung nach Qualität gemacht worden. Wer nicht alle Kriterien erfüllt, muss in der Betreuungspauschale eine spürbare Abstaffelung hinnehmen.
Über den BVND
Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen. Der BVND vertritt dabei hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen.
Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten
Verantwortlich: Dr. med. Nikolaus Scheper, Pressesprecher BVND, Kontakt: BVND-Geschäftsstelle, c/o med info GmbH, Hainenbachstr. 25, 89522 Heidenheim, T: (07321) 949919, F: (07321) 949819, E-Mail: mail@bvnd.de, Redaktion: Joachim Stier