Satzung

Die Satzung des BVND legt den Vereinszweck des BVND folgendermaßen fest: Zweck des Verbandes ist der Zusammenschluss der niedergelassenen Diabetologen auf Bundesebene. Der BVND verfolgt berufspolitische Zwecke auf Bundesebene und vertritt die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder im Bundesgebiet gegenüber den Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden und politischen Parteien sowie gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung und freien ärztlichen Verbänden. [...] Der Verband soll die berufliche Fort- und Weiterentwicklung der Mitglieder fördern und durch Ratschläge in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.