Versorgungsauftrag
Der BVND hat für die ambulante Schwerpunktdiabetologie einen Versorgungsauftrag formuliert. Grundannahme ist, dass die Behandlung der chronischen Erkrankung Diabetes mellitus vorwiegend im ambulanten Bereich erfolgen muss. Als wesentliche Säule dieser Behandlung hat sich die Diabetologische Schwerpunktpraxis etabliert, die die erforderliche Struktur- und Prozessqualität aufgebaut hat, um ein umfassendes Versorgungsangebot sicherzustellen. Sie kann die nötigen Interventionen bei Neumanifestation, Entgleisungen und Folgeerkrankungen erbringen, bei Problemfällen den Hausarzt durch kontinuierliche Mitbetreuung entlasten. Weiter zum Versorgungsauftrag.
Definition und Zulassung
Obwohl der Diabetes mellitus mit circa 11 Millionen Betroffenen zu den großen Volkskrankheiten gehört, gibt es in der Weiterbildungsordnung die Diabetologinnen und Diabetologen als eigenständige Gebietsbezeichnung nicht. Eine Schärfung des Profils der Diabetologischen Schwerpunktpraxis bleibt damit eine unveränderte Herausforderung. Zur Erfüllung des selbstgestellten Versorgungsauftrags braucht die diabetologische Schwerpunktpraxis eine besondere Struktur- und Prozessqualität. Die Definition bildet die Basis für die Zulassung der Schwerpunktpraxis für besondere Formen der Versorgung, wie z. B. Diabetesvereinbarungen und Selektivverträge. Weiter zu Definition und Zulassung.
Weiterbildung und Nachwuchs
Die Zukunft der Diabetesversorgung braucht Nachwuchs
Immer mehr Menschen mit Diabetes treffen auf immer weniger diabetologische Weiterbildungs- und Versorgungskapazitäten. Gleichzeitig leisten diabetologische Schwerpunktpraxen heute einen zentralen Beitrag zur spezialisierten, wohnortnahen Versorgung. Doch die ambulante Weiterbildung in der Diabetologie ist bislang finanziell nicht ausreichend abgesichert.
Der BVND setzt sich deshalb für eine gesetzlich verankerte Förderung der ambulanten Weiterbildung ein. Denn wer die Diabetesversorgung von morgen sichern will, muss heute in die nächste Generation von Diabetologinnen und Diabetologen investieren.
DMP und Verträge
Die seit 2003 implementierten Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie auch Zusatzvereinbarungen zur Betreuung von diabetespezifischen Spezialproblemen (Diabetisches Fußsyndrom, Gestationsdiabetes) haben die Lebensqualität und die Versorgung der Menschen mit Diabetes nachweisbar und nachhaltig verbessert. Die notwendige Kooperation zwischen den einzelnen Versorgungsebenen – Grundversorgung im hausärztlichen Bereich als Versorgungsebene 1, weitergehende Betreuung bei Nichterreichen der Zielwerte bzw. Komplikationen in der diabetologischen Schwerpunktpraxis, der sogenannten Versorgungsebene 2 und die spezialisierte Klinik als Versorgungsebene 3 – war und ist unverändert zukunftsträchtig und für das Wohl der Menschen mit Diabetes dringend erforderlich. Der BVND wird sich in diesem Sinne für die sinnvolle Fortführung der DMP und deren Weiterentwicklung einsetzen.
Digitalisierung
Die Zukunft der Medizin – und damit auch die aller Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Krankenhäusern, die unmittelbar in der Patientenversorgung aktiv sind - wird wesentlich von der Digitalisierung bestimmt sein. Damit sind viele Chancen, aber auch Gefahren verbunden. Neue Technologien verändern die Diagnostik und die Therapie. Allerdings darf dies nicht das Arzt-Patientenverhältnis beeinträchtigen oder gar zerstören. Die Versorgung muss in Zukunft alle erreichen, auch die, die sich nicht mit der neuen Technik zurechtfinden können oder wollen, weil sie zu alt oder zu krank sind oder weil sie für sich entschieden haben, weiterhin analog zu leben - ohne Smartphone und Apps. Der BVND hat sich zum Thema Digitalisierung positioniert.
Versorgungsforschung
Versorgungsforschung in der patientenzentrierten Diabetologie ist überfällig. Die schon bestehenden Initiativen werden vom BVND unterstützt und deren weitere Entwicklung mit vorangetrieben.
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