Die hausärztliche Vorhaltepauschale ab 2026 im Überblick

 

Informationsblatt zur hausärztlichen Vorhaltepauschale – hier als PDF zum Download:

 

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Die hausärztliche Vorhaltepauschale ab 2026 im Überblick

 

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Warnsignale ignoriert: Es kann nachher niemand sagen, wir haben es nicht gewusst!

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Herbsttagung der DDG - Der BVND bedankt sich bei Dr. med. Dorothea Reichert und Dr. med. Nikolaus Scheper

Die Herbsttagung der DDG fand vom 22. bis 23. November in Hannover statt und zog über 4.000 Teilnehmer an. Trotz der politischen Turbulenzen, die durch den Bruch der Regierungskoalition ausgelöst wurden und zu kurzfristigen Absagen von Referenten aus der Politik führten, gelang es den beiden Kongresspräsidenten, Frau Dr. Reichert und Herrn Dr. Wiesner, in beeindruckender Weise, auch kurzfristig für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Ein besonderer Dank und Respekt gebührt den Referentinnen und Referenten, die teils in letzter Minute einsprangen.

Ein Novum in diesem Jahr war das Angebot des BVND, Stipendiaten die kostenfreie Teilnahme am Gesellschaftsabend der DDG zu ermöglichen – ein Angebot, das verständlicherweise auf große Resonanz stieß.

Ein ganz besonderer Höhepunkt des Abends war die Gelegenheit, im feierlichen Rahmen Dank auszusprechen. Der Vorstand des BVND lud zu Beginn des Gesellschaftsabends Frau Dr. Reichert und Herrn Dr. Scheper auf die Bühne, um ihre außergewöhnlichen Verdienste zu würdigen. Die Laudationes hielten Frau Weichard und Herr Dr. Häußler.

Frau Dr. Reichert war bis 2023 langjähriges Mitglied im Vorstand des BVND und der DDG. Mit großem Einsatz engagierte sie sich insbesondere für die Belange des Nachwuchses sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Ihr unermüdlicher Einsatz und ihr leidenschaftliches Engagement haben wesentlich zur heutigen Nachwuchsförderung beigetragen.

Herr Dr. Scheper prägte über viele Jahre als Vorsitzender des BVND die Entwicklung des Verbandes. Unter seiner Führung wurden neue Strukturen erfolgreich etabliert, und die BVND-Akademie wurde zu seinem Herzensprojekt, das er nun weiterhin als deren Vorsitzender betreut. Ohne das Engagement von Frau Dr. Reichert und Herrn Dr. Scheper wäre auch die enge, freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Fachgesellschaft DDG und dem Berufsverband BVND in der heutigen Form nicht denkbar.

Liebe Dorothea, lieber Klaus, an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön! Wir freuen uns sehr, dass Ihr uns auch in Euren neuen Aufgaben bei der BVND-Akademie weiterhin begleitet.

„ÄrzteTag“-Podcast

15.11.2024 | Sind Diabetologen erleichtert über das Aus der Ampelkoalition, Herr Schwarz?

Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz waren einige Folterinstrumente für diabetologische Schwerpunktpraxen versteckt. Auch deshalb zeigt sich Diabetologe Toralf Schwarz vom BVND im „ÄrzteTag“-Podcast erleichtert über das Ende der Ampel. Doch nicht alle Probleme für Diabetologinnen und Diabetologen sind damit abgeräumt...

Ist es richtig, wenn ein hausärztlich tätiger Diabetologe die Chronikerpauschale abrechnet, auch wenn die überweisende hausärztliche Kollegin diese Position bereits abgerechnet hat? Über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte genau diese Möglichkeit, die aktuell erlaubt ist, unterbunden werden, um eine Doppelabrechnung zu verhindern.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Toralf Schwarz, Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND), warum ein solches Verbot für Diabetologinnen und Diabetologen mit hausärztlicher Zulassung existenzbedrohend hätte werden können. Ein Viertel der Umsätze hätte damit wegbrechen können.

Auch deshalb sei der BVND nicht unglücklich über das Aus der Ampelkoalition im Bund, beschreibt Schwarz die Gemütslage der Diabetologinnen und Diabetologen. Außerdem: Rund 40 Gesetze und Verordnungen seien zuletzt noch in der Pipeline des Gesundheitsministeriums gewesen: „Wer hätte da noch den Überblick behalten können?“, fragt Schwarz im Podcast.

Immerhin hätten die Bemühungen des BVND und der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die Gesetzespläne infrage zu stellen, dazu geführt, dass Diabetologinnen und Diabetologen verstärkt wahrgenommen worden seien in der Gesundheitspolitik. Darauf lasse sich aufbauen.

Geplante Abkehr von der Quartalspauschale

Im Podcast beschreibt der niedergelassene Diabetologe aus Zwenkau bei Leipzig, welche Patientinnen und Patienten zur intensiven Betreuung überhaupt in die Schwerpunktpraxen kommen, welche Auswirkungen die geplante Gesetzesregelung auf die Disease-Management-Programme hätte haben müssen und warum es in dieser Frage keinen Dissens mit dem Hausärzteverband gibt.

Auch spricht er darüber, wie fachärztlich tätige Internistinnen und Internisten mit diabetologischem Schwerpunkt, die keinen Chronikerzuschlag abrechnen dürfen, auf ihre Kosten kommen.

Außerdem diskutiert er die ebenfalls im GVSG geplante Abkehr von der Quartalspauschale hin zur Jahrespauschale, die „kostenneutral“ hätte ausfallen sollen. Gerade bei intensiv betreuten Diabetes-Patientinnen und Patienten sei ein Kontakt im Quartal geradezu zwingend, betont Schwarz.

Reduzierung des Honorars für den HbA1c-Tests

Problematisch werde sich auch die sogenannte „Laborreform 2025“ auf die Schwerpunktpraxen auswirken, vor allem durch die Reduzierung des Honorars für den HbA1c-Tests um ein Drittel auf 2,67 Euro.

Im Gespräch beschreibt Schwarz, warum es für Praxen und für Patientinnen und Patienten effizient ist, den Laborwert direkt in der Praxis zu erheben, wie hoch die Verluste pro Messung in Zukunft ausfallen werden und welche Möglichkeiten Praxen haben, auf die neue Situation zu reagieren.

Den Podcast finden Sie hier:

Sind Sie zufrieden mit dem Ertrag Ihrer Praxis?

Ein-Blick in die Leistungsfaktoren der Praxis-Ökonomie

Eine Komplex-Analyse des Praxiserfolges und seiner Ursachen (Stellschrauben) bringt erstaunliche Zusammenhänge an den Tag

Der Praxiserfolgsmonitor® ist eine gute Basis, um der Frage nach den besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten der Praxis und dem Praxisteam auf die Spur zu kommen. Er macht transparent, ob die geforderten Schlüsselkompetenzen richtig eingesetzt sind, und liefert Anhaltspunkte, auf welche Aktivitäten und Situationen man für eine erfolgreiche Praxisführung insbesondere achten sollte.

 

Mehr zu PraxisErfolgsMonitor®

Unterschriftenübergabe am BMG

BVND, DDG und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe mahnen Nachbesserungen im GVSG an

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DDG Frühjahrstagung 2024 | Rückblick BVND Symposien

Schauen Sie sich gerne die Aufzeichnungen der BVND Symposien zum Thema Krankenhausreform an.

Klicken Sie dafür auf den untenaufgeführten Link, um auf die Online-Plattform des DDG Kongress zu gelangen. 

Symposien zum Thema:

  • Krankenhausreform- und Krankenhaustransparenzgesetz – Chancen und Risiken
  • Krankenhausreform aus ambulanter Sicht – Intersektorale und interdisziplinäre Strukturen

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte auf der Plattform nur für Kongressteilnehmende verfügbar sind.

 

DDG Kongress Online-Plattform

 

Folien zum Vortrag Frau Antje Weichard: Was bedeutet die Reform für die ambulante Diabetesversorgung?

Geplantes Gesetz bedroht Existenz der Schwerpunktpraxen

Information zum GVSG - aktueller Stand

Innerhalb sehr kurzer Zeit ist nach dem gelenkten Referentenentwurf nun eine offizielle Fassung bekanntgegeben worden. Diese ist deutlich schlanker, die für uns relevanten Probleme bestehen aber unverändert fort. Wir arbeiten auf Bundesebene mit Hochdruck daran, die absehbaren Probleme abzuwenden. Es gab zu diesem Thema eine Abstimmung mit dem KBV-Vorstand am 30.04., die gemeinsame Stellungnahme mit der DDG für die AWMF (nur die ist beim BMG stellungnahmeberechtigt) wurde von uns erstellt. Die Timeline für dieses Gesetz ist sehr eng gesteckt, bereits am 6.5.24 wird es eine Verbände-Anhörung des BMG zum GVSG geben. Dann am 15.5.24 Kabinettsbefassung, anschließend 1.Lesung im Bundesrat, dann Bundestag, dann öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss.  Die Zeit drängt also. Hier ist gemeinsames und entschlossenes Handeln erforderlich, um Schäden von uns aber auch von unseren Patienten abzuwenden. Der BVND arbeitet daran im engen Schulterschluss mit DDG und KBV.
 

Die hauptsächlichen Probleme: 
Es ist geplant, die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung als Jahrespauschalen zu gestalten. Außerdem sollen die Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden und gestaffelt zur Auszahlung kommen. Ein Teil dieser Kriterien sind für typische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Daher haben wir im Gespräch mit dem KBV-Vorstand vorgeschlagen, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium mit aufzunehmen.  Die KBV hat das Problem erkannt und auch in ihrer Stellungnahme berücksichtigt. Die im Gesetz angedachten Jahresvergütungen sind so schon aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar - eine gestaffelte Zahlung erscheint als einzige Möglichkeit. Wie in vielen anderen Bereichen auch hilft jedoch Pauschalieren nicht weiter, wenn man die Versorgung verbessern will. Jahrespauschalen - egal wie sie umgesetzt werden - können bei bestimmten Erkrankungen, wie z. B. einer kompensierten Hypothyreose sehr sinnvoll sein, nicht aber bei multimorbiden Patienten oder bei einem Menschen mit Typ-1-Diabetes. Hier besteht die Fallführung in einem engen Kontakt zum Patienten, häufige Praxisbesuche sind schon allein wegen der unverzichtbaren Laborkontrollen notwendig. Schwerpunktpraxen wie z. B. in der Diabetologie versorgen genau diese vulnerabel Erkrankten - eine Umsetzung des Referentenentwurfs ohne wesentliche Korrekturen würde nicht nur die wirtschaftliche Existenz unserer Praxen bedrohen, sondern auch die Versorgung vor allem der schwer Erkrankten erheblich verschlechtern. dies trifft übrigens nicht nur für die Diabetologie, sondern z. B. auch für Patienten mit HIV oder unter Substitutionstherapie zu.

Es kommt zur Umverteilung von 7 Milliarden € des hausärztlichen Honorars, das entspricht 50% des über die (gedeckelte) morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) verteilten hausärztlichen Honorars.
 

Steht nun fast die Hälfte unseres Honorars auf der Kippe?
Abhängig von ihrer Struktur und der Qualität der regionalen DMP-Verträge wird eine Schwerpunktpraxis in der Regel 60% und mehr ihres Umsatzes aus der extrabudgetären Vergütung (EBV) generieren. Käme das Gesetz ohne Änderungen, könnten somit etwa 15-20% des Gesamtumsatzes ausbleiben.  Wir brauchen auch nicht die vollen 2,5 Milliarden, die zur Erhöhung des Konkurrenzdrucks gegen unsere bestehenden ambulanten Strukturen von BM Karl Lauterbach in das stationäre System gepumpt werden sollen. Mit den 300 Millionen, die Lauterbach über den 30€-Bonus an die HZV-Patient:innen ausschütten will, könnten die hausärztlichen Leistungen im KV-System komplett entbudgetiert werden (Zitat KBV-Vize Dr. Hofmeister). Das Gesetz ist unsinnig teuer - es gibt preiswertere Alternativen.
 

Niemand soll glauben, die versprochene Entbudgetierung der Hausärztlichen Versorgung brächte mehr Geld ins System - schon im Referentenentwurf ist ja ausdrücklich von möglichen (nicht bezifferbaren) Einsparungen die Rede. Übrigens: mit der (in gesonderten Verträgen geregelten) HZV hat die Gesetzesvorlage nichts zu tun.

Unterstützung ist jetzt vor allem auch auf politischer Ebene in den Ländern nötig. Bitte gehen Sie auf Ihre Gesundheitsministerien und KVen zu und intervenieren! Nie waren die Grundpfeiler der ambulanten Strukturen durch Diabetes-Schwerpunktpraxen als Rückgrat der diabetologischen Versorgung so bedroht wie heute! Helfen Sie uns und unterstützen Sie auf allen Ebenen die Aktivitäten des BVND.
 

Für den Vorstand

Toralf Schwarz 

Vorsitzender BVND